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Weigand & Partner

Weigand & Partner · Nürnberg

Steuerberatung in Nürnberg seit 2004

Weigand & Partner ist eine Steuerberatungskanzlei in Nürnberg, gegründet 2004, für inhabergeführte Unternehmen, Freiberufler und Familien in der Region Nürnberg, Fürth und Erlangen: Jahresabschluss, Buchhaltung, Lohn, Steuererklärungen und Nachfolge.

Kontakt aufnehmen 0911 47 08 92-0

Fachgebiete

  1. Jahresabschluss und Bilanz

    Der Jahresabschluss ist die jährliche Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, die ein Unternehmen nach Handelsgesetzbuch aufstellt und beim Finanzamt und im Unternehmensregister einreicht.

  2. Finanzbuchhaltung

    Die Finanzbuchhaltung ist die laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, aus der monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldung und betriebswirtschaftliche Auswertung entstehen.

  3. Lohn- und Gehaltsabrechnung

    Die Lohnbuchhaltung ist die monatliche Abrechnung der Gehälter mit Lohnsteuer, Sozialversicherung und Meldungen an Krankenkassen, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.

  4. Steuererklärungen

    Die Steuererklärung ist die jährliche Meldung der Einkünfte an das Finanzamt, für Unternehmen als Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaft- oder Feststellungserklärung, für Privatpersonen als Einkommensteuererklärung.

  5. Nachfolge und Umwandlung

    Nachfolge- und Umwandlungsberatung ist die steuerliche Planung, wenn ein Betrieb an die nächste Generation übergeben, verkauft oder in eine andere Rechtsform überführt wird.

Alle Fachgebiete im Einzelnen

Wer Sie berät

Was Mandanten uns fragen

Was kostet die Steuerberatung bei Ihnen?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, die für jede Leistung einen Rahmen vorgibt. Wir nennen Ihnen vor dem ersten Auftrag den Betrag, mit dem Sie rechnen müssen, und vereinbaren für Buchhaltung und Lohn nach drei Monaten eine feste monatliche Pauschale. Das Erstgespräch von bis zu einer Stunde kostet nichts.

Wie läuft der Wechsel von meinem bisherigen Steuerberater ab?

Sie kündigen das bisherige Mandat, wir fordern mit Ihrer Vollmacht die Unterlagen und die DATEV-Daten an; der Datenübertrag zwischen DATEV-Kanzleien dauert wenige Tage. Der beste Zeitpunkt ist der Jahreswechsel, nach dem Jahresabschluss. Ein Wechsel mitten im Jahr geht auch, kostet aber einmalig Zeit für die Einarbeitung.

Muss ich meine Belege noch in Papier bringen?

Nein. Die meisten Mandanten fotografieren oder scannen ihre Belege in DATEV Unternehmen online, die Bankumsätze holen wir automatisch. Wer lieber Ordner bringt, kann das weiter tun; wir scannen dann selbst. Wichtig ist nur, dass die Belege vollständig bis zum 5. des Folgemonats bei uns sind.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Wenn wir Sie vertreten, gilt eine verlängerte Frist: Die Erklärungen für 2024 sind bis zum 30. April 2026 fällig, die für 2025 bis zum 1. März 2027. Ohne Steuerberater endet die Frist jeweils Ende Juli des Folgejahres. Wir führen für jedes Mandat eine Fristenliste und melden uns rechtzeitig, wenn Unterlagen fehlen.

Alle 8 Fragen und Antworten

Fälle aus der Praxis

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Kontakt

Weigand & Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft Königstorgraben 11
90402 Nürnberg
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kanzlei@weigand-partner-nuernberg.de

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