Weigand & Partner · Nürnberg
Steuerberatung in Nürnberg seit 2004
Weigand & Partner ist eine Steuerberatungskanzlei in Nürnberg, gegründet 2004, für inhabergeführte Unternehmen, Freiberufler und Familien in der Region Nürnberg, Fürth und Erlangen: Jahresabschluss, Buchhaltung, Lohn, Steuererklärungen und Nachfolge.
- seit 2004in Nürnberg
- 2Partner
- 9Mitarbeitende
- rund 240Mandate
Fachgebiete
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Jahresabschluss und Bilanz
Der Jahresabschluss ist die jährliche Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, die ein Unternehmen nach Handelsgesetzbuch aufstellt und beim Finanzamt und im Unternehmensregister einreicht.
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Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, aus der monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldung und betriebswirtschaftliche Auswertung entstehen.
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Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Lohnbuchhaltung ist die monatliche Abrechnung der Gehälter mit Lohnsteuer, Sozialversicherung und Meldungen an Krankenkassen, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
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Steuererklärungen
Die Steuererklärung ist die jährliche Meldung der Einkünfte an das Finanzamt, für Unternehmen als Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaft- oder Feststellungserklärung, für Privatpersonen als Einkommensteuererklärung.
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Nachfolge und Umwandlung
Nachfolge- und Umwandlungsberatung ist die steuerliche Planung, wenn ein Betrieb an die nächste Generation übergeben, verkauft oder in eine andere Rechtsform überführt wird.
Wer Sie berät
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Platzhalter, Ihr Foto kommt nach dem Ja Dr. Anja Weigand
Partnerin, Steuerberaterin, Diplom-Kauffrau
Anja Weigand hat die Kanzlei 2004 gegründet, nach sechs Jahren in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München. Sie betreut die Mandate im Bereich Unternehmensnachfolge und Umwandlung und ist für die Jahresabschlüsse der Kapitalgesellschaften zuständig.
- Steuerberaterin seit 2001
- Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)
- Promotion zur Unternehmensbewertung, Universität Erlangen-Nürnberg 2003
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Platzhalter, Ihr Foto kommt nach dem Ja Markus Rösch
Partner, Steuerberater, Diplom-Betriebswirt (FH)
Markus Rösch ist seit 2011 in der Kanzlei und seit 2016 Partner. Er verantwortet die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung und begleitet Betriebsprüfungen. Bei ihm liegen die Mandate aus Handwerk, Gastronomie und Einzelhandel.
- Steuerberater seit 2010
- Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e. V.)
- Lehrbeauftragter für Steuerlehre, Technische Hochschule Nürnberg
Was Mandanten uns fragen
Was kostet die Steuerberatung bei Ihnen?
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, die für jede Leistung einen Rahmen vorgibt. Wir nennen Ihnen vor dem ersten Auftrag den Betrag, mit dem Sie rechnen müssen, und vereinbaren für Buchhaltung und Lohn nach drei Monaten eine feste monatliche Pauschale. Das Erstgespräch von bis zu einer Stunde kostet nichts.
Wie läuft der Wechsel von meinem bisherigen Steuerberater ab?
Sie kündigen das bisherige Mandat, wir fordern mit Ihrer Vollmacht die Unterlagen und die DATEV-Daten an; der Datenübertrag zwischen DATEV-Kanzleien dauert wenige Tage. Der beste Zeitpunkt ist der Jahreswechsel, nach dem Jahresabschluss. Ein Wechsel mitten im Jahr geht auch, kostet aber einmalig Zeit für die Einarbeitung.
Muss ich meine Belege noch in Papier bringen?
Nein. Die meisten Mandanten fotografieren oder scannen ihre Belege in DATEV Unternehmen online, die Bankumsätze holen wir automatisch. Wer lieber Ordner bringt, kann das weiter tun; wir scannen dann selbst. Wichtig ist nur, dass die Belege vollständig bis zum 5. des Folgemonats bei uns sind.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wenn wir Sie vertreten, gilt eine verlängerte Frist: Die Erklärungen für 2024 sind bis zum 30. April 2026 fällig, die für 2025 bis zum 1. März 2027. Ohne Steuerberater endet die Frist jeweils Ende Juli des Folgejahres. Wir führen für jedes Mandat eine Fristenliste und melden uns rechtzeitig, wenn Unterlagen fehlen.
Fälle aus der Praxis
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Übergabe eines Metallbaubetriebs an die Tochter
Fürth, 2024
22 Beschäftigte, Betriebsvermögen mit Grundstück. Bewertung, Nutzung der Verschonungsregel nach § 13a ErbStG, Versorgung der Eltern über Nießbrauch. Vorlauf drei Jahre, Übergabe ohne Erbschaftsteuer.
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Umwandlung eines Ingenieurbüros in eine GmbH
Nürnberg, 2025
Einbringung nach § 20 UmwStG zu Buchwerten, Gehalts- und Pensionsmodell für den Gründer, Anpassung der Buchhaltung. Steuerersparnis rund 14.000 € im Jahr bei gleichbleibender Entnahme.
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Betriebsprüfung einer Gastronomie über drei Jahre
Erlangen, 2023
Kassenführung mit TSE, Prüfung der Kassenprotokolle und des Wareneinsatzes. Hinzuschätzung des Prüfers von 60.000 € auf 4.000 € reduziert, kein Strafverfahren.
Kontakt
90402 Nürnberg
0911 47 08 92-0
kanzlei@weigand-partner-nuernberg.de
| Mo–Do | 08:00–17:00 Uhr |
|---|---|
| Fr | 08:00–13:00 Uhr |