Warum baut Nennwerk die Website, bevor der Betrieb bestellt?
Nennwerk baut den Entwurf vor dem Auftrag, weil ein Betrieb eine fertige Seite besser beurteilen kann als ein Angebot auf Papier. Der Entwurf zeigt Startseite und eine Leistungsseite mit echten Texten aus den öffentlichen Angaben des Betriebs, liegt 30 Tage unter Passwort, kostet 0 € und verpflichtet zu nichts.
Quelle: Nennwerk, Ablauf auf der Startseite, Stand 25.09.2026
Quelle: Nennwerk, Fragen und Antworten auf der Startseite, Stand 25.09.2026
Stand: . KI-gestützt geschrieben, geprüft und verantwortet von Sven Steger.
Woher kommen die Inhalte des Entwurfs?
Aus dem, was der Betrieb selbst veröffentlicht: Firmenname, Anschrift, Leistungen, Öffnungszeiten. Fotos und Texte Dritter übernimmt Nennwerk erst nach dem Ja des Betriebs.
Quelle: Nennwerk, Datenschutzerklärung, Stand 25.09.2026
Wer sieht den Entwurf?
Nur, wer das Passwort hat. Entwürfe liegen unter eigenen Adressen, sind für Suchmaschinen gesperrt und gehen 30 Tage nach dem Anschreiben vom Netz, wenn keine Reaktion kommt.
Quelle: Nennwerk, Datenschutzerklärung, Stand 25.09.2026
Was passiert, wenn der Entwurf gefällt?
Der Betrieb sagt per E-Mail Ja. Danach fragt Nennwerk nach Logo, Fotos, Impressumsdaten und dem Zugang zur Domain. Die Seite geht auf der Domain des Betriebs online und wird am selben Tag bei Bing und Google angemeldet.
Quelle: Nennwerk, Ablauf auf der Startseite, Stand 25.09.2026
Und wenn nicht?
Dann passiert nichts weiter. Der Entwurf geht vom Netz, es entstehen keine Kosten, und der Befund zur bestehenden Website bleibt beim Betrieb.
Quelle: Nennwerk, Fragen und Antworten auf der Startseite, Stand 25.09.2026
Folgefragen
Muss ich für den Entwurf etwas unterschreiben?
Nein. Der Entwurf verpflichtet zu nichts. Weiter geht es nur, wenn Sie per E-Mail Ja sagen.
Warum ist der Entwurf kostenlos?
Weil ein Betrieb zuerst sehen soll, was er bekommt. Das Risiko eines Entwurfs, der nicht gefällt, trägt Nennwerk.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich nicht antworte?
Der Entwurf geht nach 30 Tagen vom Netz und wird spätestens 6 Monate nach dem Anschreiben gelöscht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung und in der Information nach Art. 14 DSGVO.
Quelle: Nennwerk, Datenschutzerklärung, Stand 25.09.2026
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